Pressemitteilung
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim
Ergänzend zur Pressemitteilung vom 18.10.2023 sind in der Anlage Auszüge aus Gerichtsschreiben und MOZ-Artikeln beigefügt, die eindeutig belegen, dass der Verband bereits in 2020 die Rechtmäßigkeit zur Einführung einer gespaltenen Gebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung angezweifelt hat. Diese Rechtsauffassung wurde durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 17.10.2023 bestätigt.
Die beigefügten Auszüge belegen auch, dass die Bürgerinitiative, „Alt- und Neuanschließer“, vertreten durch ihren Sprecher Detlef Malchow, zum damaligen Zeitpunkt die Einführung einer gespaltenen Gebühr gefordert hat. Damit sind aktuelle Aussagen der Bürgerinitiative, der Verband hätte gespaltene Gebühren eingeführt um sich die zurückgezahlten Anschlussbeiträge „in Form höherer Wassertarife wieder zurückzuholen“ nachweislich und wissentlich falsch.