Pressemitteilung
Stellungnahme zur Wahlwerbung der "Wählervereinigung 2019" im Rahmen der Kommunalwahl am 09.06.2024
Im Rahmen der am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahl wirbt die "Wählervereinigung 2019" in sozialen Netzwerken, auf ihrer Homepage und auf Flyern damit, dass sie eine Senkung der zentralen Schmutzwassergebühr von bisher 3,35 € (2016) auf 2,71 € (2023) auf gerichtlichem Wege erstritten hat.
Diese Behauptung ist nachweislich falsch.
In keinem der durchgeführten Klageverfahren wurde, weder durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) noch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, festgestellt, dass der TAVOB rechtswidrig zu hohe Schmutzwassergebühren kalkuliert und erhoben hat. Entsprechende Ausführungen der Klägerseite wurden in allen Verfahren durch die Gerichte als unbegründet zurückgewiesen. Strittig war lediglich die Frage, ob der Verband eine gespaltene oder eine Einheitsgebühr hätte erheben müssen. Der TAVOB hat sich stets an die jeweils gültige Rechtsprechung gehalten. Dass höherrangige Gerichte zu einem späteren Zeitpunkt anderslautende Beschlüsse fassen, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Verbandes.
Die Reduzierung der kostendeckenden Einheitsgebühr im Zeitraum 2015 bis 2023 ist somit nicht Ergebnis der initiierten Klageverfahren, sondern der betriebswirtschaftlichen Entwicklung des Verbandes geschuldet. Und dies ist wiederum Ergebnis der harten und effizienten Arbeit aller TAVOB-Mitarbeiter sowie der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Verbandsgremien in den vergangenen 32 Jahren.
Den Erfolg anderer für eigene Zwecke ausnutzen zu wollen, wie aktuell von der "Wählervereinigung 2019" praktiziert wird, ist verwerflich, anmaßend und respektlos gegenüber den Mitarbeitern des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim.
Diese Mitarbeiter sorgen jederzeit dafür, dass die Kunden im Verbandsgebiet trotz extremen Witterungsbedingungen qualitätsgerecht mit Trinkwasser versorgt werden und das Schmutzwasser stets zuverlässig entsorgt und gereinigt wird.