Mit Gartenzähler Kosten sparen

Mit einem sogenannten Abzugszähler (Gartenwasserzähler) können Wasserverbräuche, die nicht in die Kanalisation bzw. Sammelgrube eingeleitet werden, von den Schmutzwassergebühren abgezogen werden. Beim TAVOB wird der Trinkwasserverbrauch ermittelt. Dies ist auch die Grundlage für das zu berechnende Schmutzwasser. Aber nicht immer fließt das verbrauchte Trinkwasser in die Schmutzwasserleitungen. Das ist vor allem in den Sommermonaten bei der Gartenbewässerung der Fall. Dann kann durch den Einbau eines Gartenzählers auf Antrag (zu den Formularen) die Schmutzwassermenge abgesetzt werden, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurde.

Dabei sind alle Aufwendungen für die Anschaffung, den Einbau und die Auswechselung des „Gartenzählers“ durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Auch hier kann der Grundstückseigentümer Kosten sparen. Wechselt der TAVOB den Hauptwasserzähler und der Kunde beauftragt gleichzeitig den Wechsel des Gartenzählers, wird der Aufwandsvorteil an den Kunden weiter gegeben. Und natürlich unterliegen auch diese Zähler der gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren.