Informationen zur Absenkung der Mehrwertsteuer gemäß Konjunkturpaket
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes der Bundesregierung zur Corona-Krise werden alle umsatzsteuerpflichtigen Parameter automatisch durch den Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim angepasst. Die festgeschriebene Absenkung der Mehrwertsteuer ab dem 01. Juli 2020 wird entsprechend berücksichtigt.
Seitens der Kunden bedarf es dazu keiner gesonderten Mitwirkung.
Das betrifft insbesondere die Trinkwasserpreisveranlagung.
Für diese wird der Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt. Die Berechnung der verringerten Umsatzsteuer erfolgt automatisch und wird auf der Jahresverbrauchsabrechnung für 2020 detailliert ausgewiesen. Die Abrechnungen werden wie gewohnt Anfang des Jahres 2021 an alle Kunden versandt.
Hinsichtlich der Rechnungslegung im Rahmen der Trinkwasserversorgung, z.B. für eine beantragte Herstellung oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses, erfolgt die Ausweisung der Mehrwertsteuer -wie bisher auch- auf der jeweiligen Rechnung nach Beendigung der Baumaßnahme zu dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatz.
Die Schmutzwassergebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig, somit trifft die Mehrwertsteuersenkung hier nicht zu.
Ihre Fragen zur Thematik beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim gern. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.
Ihr
Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim