Bekanntmachung des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim
zur 73. Verbandsversammlung
Weitere Informationen finden Sie im beiliegenden Anhang.
Weitere Informationen finden Sie im beiliegenden Anhang.
Exakte Empfängerdaten bei Bank-Überweisungen
Wir möchten Sie darüber informieren, dass zum 09. Oktober 2025 neue Bankrichtlinien in Kraft getreten sind, die insbesondere Überweisungen betreffen.
Ein zentraler Aspekt ist die verpflichtende Überprüfung von Empfängername und IBAN durch die deutschen Banken und Sparkassen. Bitte achten Sie künftig darauf, dass der Empfängername exakt korrekt angegeben wird, da Banken bei Abweichungen Überweisungen verzögern oder sogar ablehnen können. Ziel ist mehr Sicherheit für Kunden und Kundinnen und Schutz vor Rechnungsbetrug. Damit wird EU-weit eine Gesetzeslücke geschlossen. Für Sie bedeutet das: mehr Schutz, aber auch mehr Eigenverantwortung.
Wichtig:
Für eine reibungslose und schnell Zuordnung Ihrer Zahlung verwenden Sie bitte folgende Empfängerdaten:
Empfänger: Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim
auch akzeptiert als Empfänger: TAVOB
IBAN: DE81 1207 0000 0284 0650 00
BIC: DEUTDEBB160
Nur mit diesen Angaben ist sichergestellt, dass Ihre Zahlung korrekt verbucht werden kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim
Stellungnahme zur Wahlwerbung der "Wählervereinigung 2019" im Rahmen der Kommunalwahl am 09.06.2024
Im Rahmen der am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahl wirbt die "Wählervereinigung 2019" in sozialen Netzwerken, auf ihrer Homepage und auf Flyern damit, dass sie eine Senkung der zentralen Schmutzwassergebühr von bisher 3,35 € (2016) auf 2,71 € (2023) auf gerichtlichem Wege erstritten hat.
Diese Behauptung ist nachweislich falsch.
In keinem der durchgeführten Klageverfahren wurde, weder durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) noch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, festgestellt, dass der TAVOB rechtswidrig zu hohe Schmutzwassergebühren kalkuliert und erhoben hat. Entsprechende Ausführungen der Klägerseite wurden in allen Verfahren durch die Gerichte als unbegründet zurückgewiesen. Strittig war lediglich die Frage, ob der Verband eine gespaltene oder eine Einheitsgebühr hätte erheben müssen. Der TAVOB hat sich stets an die jeweils gültige Rechtsprechung gehalten. Dass höherrangige Gerichte zu einem späteren Zeitpunkt anderslautende Beschlüsse fassen, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Verbandes.
Die Reduzierung der kostendeckenden Einheitsgebühr im Zeitraum 2015 bis 2023 ist somit nicht Ergebnis der initiierten Klageverfahren, sondern der betriebswirtschaftlichen Entwicklung des Verbandes geschuldet. Und dies ist wiederum Ergebnis der harten und effizienten Arbeit aller TAVOB-Mitarbeiter sowie der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Verbandsgremien in den vergangenen 32 Jahren.
Den Erfolg anderer für eigene Zwecke ausnutzen zu wollen, wie aktuell von der "Wählervereinigung 2019" praktiziert wird, ist verwerflich, anmaßend und respektlos gegenüber den Mitarbeitern des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim.
Diese Mitarbeiter sorgen jederzeit dafür, dass die Kunden im Verbandsgebiet trotz extremen Witterungsbedingungen qualitätsgerecht mit Trinkwasser versorgt werden und das Schmutzwasser stets zuverlässig entsorgt und gereinigt wird.
Stellungnahme und Richtigstellung zum Schreiben der Bürgerinitiative der „Alt- und Neuanschließer“ Oderbruch-Barnim, vertreten durch ihren Sprecher Herrn Detlef Malchow und der Bürgerinitiative
Im Informationsschreiben vom 26.03.2024 des Sprechers der Bürgerinitiative der „Alt- und Neuanschließer“ Herrn Detlef Malchow an die Mitglieder der Bürgerinitiative sowie an die MOZ wurden wiederholt und nachweislich Falschaussagen getätigt.
Hierzu bedarf es zum wiederholten Male einer Richtigstellung. Im Einzelnen werden in der beigefügten Anlage die Ausführungen des Verbandes (blau gekennzeichnet) zu den vorgebrachten Behauptungen des Herrn Malchow gegenübergestellt.
Stellungnahme und Richtigstellung zum Schreiben des Stadtverordneten, Herrn Detlef Malchow und der Bürgerinitiative der „ Alt- und Neuanschließer“ Oderbruch-Barnim
Die Stadtverordneten wurden mit Email am 28.02.2024 vom Stadtverordneten Herrn Malchow, im Zusammenhang mit der Informationsvorlage IV/2024 der Stadt Bad Freienwalde, aus dessen Sichtweise zur „Situation im TAVOB“ und dem Vergleichsangebot der Bürgerinitiative informiert.
Hierzu bedarf es der Richtigstellung zu den teilweise nachweislich falschen Behauptungen des Stadtverordneten, Herrn Malchow. Im Einzelnen werden in der beigefügten Anlage die Ausführungen des Verbandes (blau gekennzeichnet) zu den vorgebrachten Behauptungen des Herrn Malchow gegenübergestellt.